Ziel des Kurses ist die Einführung in die Textanalyse in den drei Gattungen Lyrik, Narrativik und Drama.
Wichtige Basis sind hierfür Grundkenntnisse der Semiotik (Zeichenlehre) und der Kommunikationstheorie, die den ersten Teil des Programms darstellen. Den Schwerpunkt des Grundkurses bildet die Vermittlung von Rüstzeug zur Analyse literarischer Texte. Im Kurs werden Pragmatik, Semantik und Syntax anhand von Beispielen aus der französischen Lyrik behandelt, sowie die Sekundärcodes Rhetorik und Metrik. Es folgen die wichtigsten Analysekategorien narrativer und dramatischer Texte.
Neben dem Basiswissen zur Textanalyse erwerben Sie dabei auch Grundkenntnisse zur Gattungstheorie, ebenso wie zu mindestens drei für die französische Literaturgeschichte relevanten Epochen. Das wesentlichste Ziel des Literaturwissenschaftsstudiums ist es, diese Textkenntnis bis zum Examen anhand von Seminaren, Vorlesungen und Übungen, vor allem aber durch eigenständige Erarbeitung von zentralen Texten der französischen Literatur auszubauen.
Die dreistündig angelegte Übung beginnt um 8.15 Uhr und endet um 10.30 Uhr.
Der Kurs gliedert sich in zwei Stunden Theorie mit Anwendungsbeispielen und eine Stunde Textlektüre und -analyse.
Textbasis:
1. Baudelaire, Les Fleurs du mal (in Kopien im Kurs)
2. Ausgewählte narrative Texte (in Kopien im Kurs)
3. Racine, Phèdre, hg. v. Anne Régent / Laurent Susini, Paris: Larousse 2011 [= Petits Classiques Larousse] (zur Anschaffung und eigenständiger Lektüre). Wer im Französischen noch nicht sattelfest ist, sollte auf folgende Ausgabe zurückgreifen: Racine, Phèdre/Phädra, hg. u. üs. v. Wolf Steinsieck, Stuttgart: Reclam, 1995 (oder später).
Anmeldung per Email an PD Dr. phil. Susanne Dürr unter: susanne.duerr@romanistik.uni-muenchen.de
Bitte beachten Sie im Falle der Teilnahme an einer Präsenzveranstaltung die "3G-Regel" und die Maskenpflicht (vgl. https://www.lmu.de/de/die-lmu/informationen-zum-corona-virus/hinweise-zu-studium-und-lehre/index.html).
Gemäß des Infektionsschutzkonzepts der LMU sind Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen, von der "3G-Regel" befreit. Sie müssen einen Schülerausweis oder eine Schulbesuchsbestätigung mitführen.