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Ein anarchischer Klassiker? Die Berliner Volksbühne und ihr Einfluss auf das Gegenwartstheater
Studienorientierung mit der ZSB • Theaterwissenschaft
Termin & Ort
28.10.2021 12:00 - 14:00 (Merken)
Die Veranstaltung hat bereits stattgefunden. Eine Anmeldung ist nicht möglich

Online-Veranstaltung über Zoom.
Bitte zwecks Zoom-Link eine Email an das Team Schulkontakte schreiben:
schulkontakte.zsb@lmu.de

Legendär ist Ivan Nagels Empfehlung nach der Wiedervereinigung, jungen Theatermacher*innen um Frank Castorf das ‚hässliche‘, an sich unbespielbare traditionelle Haus zu überlassen, um sich mit ästhetischer Innovationslust und jugendlichem Mut, wenn nicht Leichtsinn auszuprobieren – die Jungen wären in zwei Jahren "berühmt oder tot". 30 Jahre später wissen wir, dass die Volksbühne Ost nicht nur berühmt, sondern für das deutschsprachige Theater bis heute ästhetisch, personell und institutionell leitgebend wurde. In der Vorlesung werden wir die uns alle prägende Geschichte der Berliner Volksbühne inklusive des Praters nachzeichnen, von früheren Entwicklungen, u.a. mit Erwin Piscator und Benno Besson, über die kreativen 1990er-Jahre u.a. mit Christoph Marthaler, Andreas Kriegenburg, Johann Kresnik, René Pollesch, Christoph Schlingensief, Dimiter Gotscheff, Matthias Lilienthal, Carl Hegemann, Bert Neumann, die Gruppe Ratten 07, Herbert Fritsch bis zu den heutigen Erb*innen des ‚Volksbühnenstils‘ wie Stefan Pucher, Barbara Mundel, Christine Umpfenbach, Stefan Bachmann, Gob Squad, She She Pop, Katrin Brack, Sebastian Hartmann, Susanne Kennedy, Christopher Rüping, Dusan David Parizek, Leonie Böhm, Florentina Holzinger, Doris Uhlich, Jan-Christoph Gockel, Thom Luz, Karin Beier, Nicolas Stemann oder Pinar Karabulut.  

Bitte beachten Sie im Falle der Teilnahme an einer Präsenzveranstaltung die "3G-Regel" und die Maskenpflicht (vgl. https://www.lmu.de/de/die-lmu/informationen-zum-corona-virus/hinweise-zu-studium-und-lehre/index.html).
Gemäß des Infektionsschutzkonzepts der LMU sind Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen, von der "3G-Regel" befreit. Sie müssen einen Schülerausweis oder eine Schulbesuchsbestätigung mitführen.